Seit dem 01.01.2002 ist in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Seither ist Häusliche Gewalt nicht länger eine Privatangelegenheit.
Es gibt
Ende der 1990er Jahre hatte die damalige Bundesregierung einen „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ initiiert und damit den Weg zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes gebahnt, das zum 01.01.2002 in Kraft trat. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplanes sollten für Frauen und Kinder in Gewaltbeziehungen einen größeren Schutz und eine gewaltfreie Lebensperspektive in Aussicht stellen.
Durch das Gewaltschutzgesetz wird dem durch das Grundgesetz verbrieften Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auch im Hinblick auf das private Lebensumfeld Rechnung getragen. Dies ist eine Forderung, die bereits in den 1960er Jahren von der deutschen Frauenbewegung aufgestellt wurde.
Konkretes Ziel des Gewaltschutzgesetzes ist es, Opfer von häuslicher Gewalt durch wirksame, schnelle und effektiv durchsetzbare zivilrechtliche Schutzanordnungen vor Gewalt, Bedrohungen und Belästigungen zu schützen. Zum bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gehören aber auch Prävention, Kooperation zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hilfeeinrichtungen, eine bundesweite Vernetzung von Hilfsangeboten, Maßnahmen für die Täterarbeit, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die internationale Zusammenarbeit.
Der Runde Tisch Kleve wirdmete die erste Fachtagung im Oktober 2003 dem Thema: "Gewalt zu Hause - und kein Ende in Sicht?" und unternahm eine Bestandsaufnahme nach zwei Jahren mit dem Gewaltschutzgesetz.