Ausgebildete Mitarbeiterinnen beraten individuell und orientieren sich am Lebenskonzept der Frau. In Gesprächen können Gewalterfahrungen verarbeitet und weitere Entscheidungen getroffen werden.
Bei Bedarf findet eine Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen, Terminen bei Anwälten und Gerichten etc. statt.
Das Frauenhaus unterstützt betroffene Frauen bei der Sicherung des Lebensunterhaltes, Sorgerechtes, Trennungs- und Scheidungsfragen, aufenthaltsrechtliche Fragestellungen …
Kinder, die mit ihren Müttern ins Frauenhaus kommen, wurden immer mit häuslicher Gewalt konfrontiert.
Die Unterstützung der Kinder in diesen Krisensituationen, die Kooperation mit Schulen und anderen Institutionen, die Begleitung zu Umgangskontakten, Gerichten etc., sowie die Betreuung, ist Inhalt der Arbeit mit Kindern im Frauenhaus.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen