Gerichte können Opfern häuslicher Gewalt helfen, indem sie dem Täter verbieten, die Wohnung zu betreten, sich der Wohnung bis zu einem bestimmten Umkreis zu nähern oder sich an bestimmten Plätzen aufzuhalten (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten oder Schule), an denen sich die Gewaltopfer regelmäßig aufhalten. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Kontaktverbot auszusprechen, das für die betroffenen Frauen und Kinder (auch die der Täter) gilt.
Direkte Anlaufstelle ist die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Emmerich am Rhein.
Öffnungszeiten:
Montag-Dienstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch-Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon 02822.694-29
Wer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen will, sollte sich von einem Anwalt/einer Anwältin unterstützen lassen, der/die sich mit dem Thema häusliche Gewalt auskennt. Adressen von solchen AnwältInnen bekommt man beim Weißen Ring, Außenstelle Kreis Kleve.
Der Deutsche Anwaltverein gibt Auskunft über Anwälte und Anwältinnen für die verschiedenen Fachgebiete.
Eine Übersicht über FachanwältInnen Familienrecht hat der Anwaltverein Kleve e.V., der für den gesamten Landgerichtsbezirk Kleve zuständig ist. Vorsitzender des Klever Anwaltverein ist der Rechtsanwalt Ulrich Kerschka, Telefon 02821.70470.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen