Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet aufgrund dieser im Grundgesetz fixierten Aussage daran, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern gesellschaftliche Realität wird.
In diesem Zusammenhang setzt sie sich dafür ein, dass sich die Rechte der Frauen im beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Kontext verbessern.
Nach wie vor gibt es Unterschiede in der Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern. Daraus ergibt sich ein vielfältiges Aufgabenspektrum für die Gleichstellungsbeauftragte, zu dem auch das Thema „häusliche Gewalt“ gehört.
Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Frauen sind von spezifischen Gewaltformen besonders betroffen. Hier gilt es Hilfe anzubieten, Beratungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Kleve
Die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen sind im Kreis Kleve im Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Kleve zusammengeschlossen. Es werden projektbezogen gleichstellungsrelevante Themen aufgegriffen. Es wurden folgende Informationen herausgegeben, die bei der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Kleve oder bei den Gleichstellungsbeauftragten in den Rathäusern und Gemeinden angefordert werden können:
Kontakt:
Andrea Perau
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Kleve
Kreisverwaltung Kleve
Nassauer Allee 15-23
47533 Kleve
Telefon 02821.85-542
Fax 02821.85-380
E-Mail andrea.perau@kreis-kleve.de