Gerichte können Opfern häuslicher Gewalt helfen, indem sie dem Täter verbieten, die Wohnung zu betreten, sich der Wohnung bis zu einem bestimmten Umkreis zu nähern oder sich an bestimmten Plätzen aufzuhalten (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten oder Schule), an denen sich die Gewaltopfer regelmäßig aufhalten. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Kontaktverbot auszusprechen, das für die betroffenen Frauen und Kinder (auch die der Täter) gilt.
ist die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Kleve
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Telefon 02821.87-0
E-Mail poststelle@ag-kleve.nrw.de
Wer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen will, sollte sich von einem Anwalt/einer Anwältin unterstützen lassen, der/die sich mit dem Thema häusliche Gewalt auskennt. Adressen von solchen AnwältInnen bekommt man beim Weißen Ring, Außenstelle Kreis Kleve, erreichbar unter Telefon 02821.9736667.
Der Deutsche Anwaltsverein gibt Auskunft über Anwälte und Anwältinnen für die verschiedenen Fachgebiete. Unter www.anwaltsverein.de kann gezielt nach Fachanwältinnen und Fachanwälten gesucht werden.
Eine Übersicht über FachanwältInnen Familienrecht hat der Anwaltverein Kleve e.V., der für den gesamten Landgerichtsbezirk Kleve zuständig ist. Vorsitzender des Klever Anwaltsverein ist der Rechtsanwalt Ulrich Kerschka, erreichbar unter Telefon 02821.26007.